EU-Handgepäckbestimmungen
Seit November 2006 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck bei Abflügen aus der EU. Fluggästen wird daher dringend empfohlen, nach Möglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepäck aufzugeben.
1. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.
Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und
wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter
Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige
Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen
sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der
Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen
werden.
Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig
sind (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem sogenannten
Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere
diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder
vergleichbaren Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits
zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges
an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen
werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls
getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel
begründen.
2. Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der
Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges
einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch
die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem
transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der
Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem
Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die
Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner
wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen
Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der
letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
3. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.
Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und ist seit dem 06.05.2007 rechtsverbindlich.
Detaillierte Informationen
Detaillierte Informationen der EU-Kommission finden Sie über folgenden
Link (englischsprachig)
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/06/363&format=HTM
TUI TRAVELStar
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